Anders als bei einer Erdbestattung wird hier die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt. Auch für Bestattungsarten wie See- und Baumbestattungen ist eine Beisetzung in einer Urne die Voraussetzung.
Die Asche in den Wind streuen - darf man das?
Das Bestattungsrecht ist Ländersache.
Die meisten Bundesländer wünschen die Beisetzung der Urne auf dem Friedhof, vorherrschend ist also Friedhofszwang. Beispielsweise Bremen und Nordrhein-Westfalen haben den Friedhofszwang inzwischen gelockert.
Beispiele für unterschiedliche Bestattungsgesetze
Das Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen besagt, dass die Asche auch außerhalb des Friedhofs verstreut werden darf. Voraussetzung: Der Bestattungsort muss öffentlich zugänglich sein.
In Bremen darf die Asche seit 2015 auch auf privatem Grund gestreut werden. Voraussetzung ist eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen. Der Hauptwohnsitz des Verstorbenen muss Bremen gewesen sein.